Das OLG Karlsruhe entscheidet: Kein Verkaufsstop für HTC-Handys

Es gibt Neuigkeiten im Fall HTC gegen den Patentverwalter IPCom. Jenny berichtete ja bereits im März über diese Geschichte. Am Montag hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden die Vollstreckung der einstweiligen Verfügung gegen HTC bis zum Ende des Verfahrens auszusetzen. Da der Abschluss des Verfahrens wahrscheinlich erst 2010 ins Haus steht, dürfen das T- Mobile G1 und das HTC Magic ( Vodafone) bis dahin weiterhin verkauft werden.
Zur Begründung: Der wirtschaftliche Schaden der HTC durch eine Vollstreckung der einstweiligen Verfügung inkl. des Lieferstopps entstehen würde, sei erheblich höher als der Schaden mit dem IPCom zu rechnen habe, denn hier gehe es lediglich um einen eventuell verspäteten Zahlungseingang der Lizenzgebühren.

13. Mai 2009 at 12:50 | Fabs
Na also… alles andere hätt mich auch stark gewundert…
13. Mai 2009 at 14:23 | Diana
Hm. Ich fand es schon überraschend … Vor dem Landesgericht in Mannheim hatte IPCom Recht bekommen und eigentlich wäre Ende der Woche Ende der Importe gewesen.
Die Anwaltskanzlei von HTC hat verlauten lassen, dass sie die Entscheidung selbst für “ungewöhnlich” hält.
Ich bin mal gespannt, wie der Prozess gegen Nokia ausgeht, die haben ja einen sehr ähnlichen Prozess mit der kleinen Krawallbürste IPCom an den Hacken! Einen, wie ich finde, ganz guten Bericht findest du (wenn es dich interessiert
im Handelsblatt (endlich kann ich mal so tun als ob ich so “wichtige” Dinge, wie das Handelsblatt lese