13. Mai 2009 in Allgemein von

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Es gibt Neuigkeiten im Fall HTC gegen den Patentverwalter IPCom. Jenny berichtete ja bereits im März über diese Geschichte. Am Montag hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden die Vollstreckung der einstweiligen Verfügung gegen HTC bis zum Ende des Verfahrens auszusetzen. Da der Abschluss des Verfahrens wahrscheinlich erst 2010 ins Haus steht, dürfen das T- Mobile G1 und das HTC Magic ( Vodafone) bis dahin weiterhin verkauft werden.

Zur Begründung: Der wirtschaftliche Schaden der HTC durch eine Vollstreckung der einstweiligen Verfügung inkl. des Lieferstopps entstehen würde, sei erheblich höher als der Schaden mit dem IPCom zu rechnen habe, denn hier gehe es lediglich um einen eventuell verspäteten Zahlungseingang der Lizenzgebühren.