22. Juli 2009 in Allgemein von

zoll-umrechnung-mit-zolltabelle

Gestern saß ich mit meinem lieben Kollegen S(ch)imon (er sorgt mehr oder weniger freiwillig und regelmäßig dafür, dass mein knurrender Magen zur Mittagszeit gefüllt wird) in einer Besprechung.

Es ging um diverse Dinge die auf Sparhandy.de geändert werden müssen. Ein Punkt der Tagesordnung betraf eine in Haus stehende Regelung, die mich nicht nur überraschte, sondern an den Rand der Totalverweigerung brachte. Wie so oft wurde mein nicht ganz so stiller Protest mit einem mitleidigen „das muss so, das ist gesetzlich so geregelt“- Lächeln abgetan.

Zoll werden verboten, es lebe der Zentimeter

Es geht um Folgendes: Ab dem 01.01.2010 müssen Größen in „gesetzlichen Einheiten“ angegeben werden. Die Verwendung anderer Einheiten in Werbematerialien ist ab diesem Datum verboten. Ich gebe zu, dass diese schon lange diskutierte Angelegenheit mal wieder vollkommen an mir vorbei gegangen ist.  Um sehr mehr Anlass zur Freude.

Im Klartext bedeutet das:  Zollangaben sind, ab dem 01.01.2010 verboten, alle bisher standardmäßig in Zoll angegebenen Größen müssen in Zentimetern aufgeführt werden. Dies gilt unter anderem für Fernseher, Monitore, Festplatten, demnach wohl auch für Handydisplays und unendlich viele andere Dinge. Für uns bedeutet das eine ganze Menge Änderungsarbeit und ich ahne schon wer sich mit dieser ehrenvollen Aufgabe befassen darf *seufz*.

Verbraucherschutz und irreführende geschäfliche Handlungen

Die Begründung für diese, meiner Meinung nach mehr als zweifelhafte, Gesetzesänderung ist folgende:
Aufgrund der langjährigen Routine im Umgang mit Zollangaben langweilen sich alle ganz schrecklich. Es wird also dringend eine neue Herausforderung gesucht. Spaß beiseite. Gemäß § 5 UWG handelt es sich bei Werbemaßnahmen in denen Zollangaben genutzt werden um „irreführende geschäftliche Handlungen“. Aus Gründen des Verbraucherschutzes soll nun also alles in die gute deutsche „Zentimeterordnung“ gepresst werden.

Da stellt sich doch die Frage, wovor der Verbraucher denn geschützt werden soll? Meiner Meinung nach hat man sich an Zollangaben gewöhnt und muss keinesfalls komplizierte Berechnungen („Ein Zoll sind 2,54 Zentimeter … dann sind 42 Zoll … meine Güte, das ist aber ganz schön schwierig!“) vornehmen, um festzustellen, dass ein 50-Zoll-Fernseher verdammt groß ist und ein 42-Zoll-Gerät zwar kleiner ist, aber immer noch ganz schön wuchtig anmutet.

Und überhaupt: wenn wir schon dabei sind, finde ich, dass man auch Währungsangaben ein wenig vielfältiger gestalten sollte: Wenn ein Handy 0 € kostet … wie viel kostet es dann in Pfund? Dollar? Yen? Won? Ich gebe zu, ich übertreibe … ich brauche erstmal ein Nutella-Brot zur Beruhigung!

Kleiner Nachtrag: Das letzte Wort scheint in diesem Fall (zum Glück) noch nicht gesprochen zu sein. Der Bund-Länder-Ausschuss für Gesetzliches Messwesen ( was es nicht alles gibt!) vertritt die Ansicht, dass die Verwendung von Zoll in der IT/CE-Branche eher als Qualitätsmerkmal beziehungsweise Typenbezeichnung statt als Längenangabe verwendet werde. Damit wäre es keine Maßangabe und unterläge nicht den gesetzlichen Vorgaben. Interessante Argumentation, oder?