Sie möchten einen neuen Tarif, aber Ihre bisherige Rufnummer mitnehmen?
Bitte gehen Sie bei einer Handynummer, die zu einem Postpaid-Vertrag gehört wie folgt vor:
1. Bisherigen Handyvertrag beim Mobilfunkprovider oder Netzbetreiber kündigen. Ihr bisheriger Anbieter wird Ihnen dann eine Kündigungsbestätigung zukommen lassen. Bitte bewahren Sie diese auf, da die Kündigungsbestätigung im Rahmen der Rufnummernportierung ggf. nachgefordert werden kann.
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Kündigungsassistent
2. Im zweiten Schritt des Sparhandy-Bestellvorgangs "Rufnummernmitnahme" auswählen und die betreffenden Felder ausfüllen.
3. Bestellvorgang durchlaufen.
Bitte beachten Sie, dass die Daten des bisherigen Vertrags, bezogen auf den Vertragsinhaber mit denen des neuen Vertrags übereinstimmen müssen. Wenn dies nicht der Fall ist, muss der bisherige Vertrag (!) umgeschrieben werden. Für diese Umschreibung kann der bisherige Anbieter ggf. Gebühren erheben.
Bei der Rufnummernmitnahme einer Prepaidnummer gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Die Prepaidkarte muss beim jeweiligen Netzbetreiber oder Mobilfunkprovider portierfähig gemacht werden. Hierfür fordern Sie bitte eine Verzichtserklärung beim bisherigen Netzbetreiber / Mobilfunkprovider an, füllen diese aus und senden sie zurück an den bisherigen Netzbetreiber / Mobilfunkprovider. Sie erhalten dann eine Kündigungsbestätigung für Ihre Prepaidnummer.
2. Wichtig: Die Prepaidkarte muss dem Betrag aufgeladen sein, den der Altanbieter für die Rufnummernportierung berechnet, da die Kosten für die Portierung von der Prepaidkarte abgebucht werden. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für eine Portierung je nach Anbieter variieren können. In der Regel werden zwischen 25 Euro und 30 Euro berechnet.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit eines Vertrags mit einer Rufnummernportierung etwas länger dauern kann als bei Freischaltungen ohne Rufnummernmitnahme. Das Freischaltdatum wird hierbei durch die Rufnummernfreigabe durch den bisherigen Anbieter festgesetzt. Trotzdem ist es möglich, auch bei Rufnummernportierungen ein gewünschtes Freischaltdatum anzugeben.
WICHTIG! Bei Rufnummernportierungen dürfen das Netz oder der Mobilfunkprovider des bisherigen Vertrags nicht identisch mit dem Netz und dem Mobilfunkprovider des neuen Vertrags sein. Bsp.: Der bisherige Vertrag mit der zu portierenden Rufnummer läuft im Vodafone-Netz über den Mobilfunkprovider Mobilcom/Debitel. Soll auch der neue Vertrag über Vodafone und den Mobilfunkprovider Mobilcom/ Debitel geschlossen werden, ist eine Rufnummernportierung nicht möglich.
ACHTUNG! Informationen zur Rufnummernportierung bei Base-Verträgen:
Bei Base-Verträgen kann die Rufnummernportierung nicht über den Bestellvorgang in die Wege geleitet werden. Bitte schließen Sie den gewünschten Base-Vertrag zunächst ohne Portierung ab. Sie erhalten nach der Freischaltung ein Begrüßungsschreiben, dem ein Formular beiliegt, mit dem Sie die Rufnummernportierung im Nachhinein beantragen können!
Sollten Sie weitere Fragen haben, steht unser Kundenservice Ihnen gern zur Verfügung.
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