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Nebenkostenprivileg: Das musst du jetzt wissen

Ab Juli 2024 mehr Freiheit für Mieter bei der TV-Anbieterwahl

In Mehrfamilienhäusern ist es oft üblich, dass die Vermieter einen Kabel-TV-Anschluss stellen. Früher lag die Wahl des Kabel-TV-Anbieters in den Händen des Vermieters, der die Kosten über die Nebenkosten auf alle Mieter umlegte - das sogenannte Nebenkostenprivileg. Dies ist aufgrund einer gesetzlichen Neuerung ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr möglich. Der Vermieter kann die Kosten ab dem Zeitpunkt nicht mehr an die Mieter weitergeben. Entsprechend muss er den Kabelfernsehvertrag kündigen und seine Mieter rechtzeitig darüber informieren. Das bedeutet, dass du als Mieter ab Juli 2024 deine eigenen Verträge mit dem TV-Anbieter deiner Wahl abschließen kannst. Wir klären im Artikel, welche neuen Möglichkeiten und Vorteile das für dich mit sich bringt und wie du beim TV-Empfang sparen kannst.

Was ist das Nebenkostenprivileg?

Das Nebenkostenprivileg im Bereich Kabelfernsehen erlaubte es Vermietern in Deutschland, die Kosten für den Kabelfernsehanschluss direkt über die Nebenkosten an alle Mieter umzulegen. Diese Regelung führte dazu, dass Vermieter oft Kollektivverträge mit Kabelanbietern abschlossen, wodurch automatisch jede Wohnung in einem Gebäude an den Kabelservice angeschlossen war. Dabei spielte es keine Rolle, ob du als Mieter den Kabelfernsehen-Dienst nutzen wolltest oder nicht; die Kosten waren pauschal in deiner Miete enthalten. Ab dem 1. Juli 2024 ändert sich diese Regelung: Das Nebenkostenprivileg fällt weg.

Was bedeutet der Wegfall des Nebenkostenprivilegs für dich?

Ab dem 1. Juli 2024 müssen Vermieter bei der Kabel-TV-Gebührenabrechnung umdenken: Um nicht selbst für die Kosten aufzukommen, müssen sie die bestehenden Kabelfernsehverträge für das Mietshaus kündigen. Sie müssen dich als Mieter mindestens sechs Monate vor der Kündigungsfrist über das Ende des Kabel-TV-Vertrags benachrichtigen. Zudem sollte dein Vermieter dir als Mieter Alternativen für den TV-Empfang aufzeigen. Diese können unter anderem sein:

1. Internet-Fernsehen (IPTV)

IPTV erlaubt es dir, Fernsehen über deine Internetverbindung zu empfangen. Diese flexible Option ermöglicht es dir, dein TV-Programm über eine App auf verschiedenen Geräten wie Smart TVs, Tablets, Smartphones und Computern zu genießen. Anbieter wie MagentaTV Smart oder Vodafone GigaTV bieten breite Pakete an, die klassische Fernsehkanäle sowie On-Demand-Inhalte umfassen.

2. Streaming-Dienste

Streaming-Plattformen wie Netflix, Amazon Prime Video, Disney+ und andere haben das Fernsehen revolutioniert. Sie bieten dir die Freiheit, Filme, Serien und Dokumentationen zu jeder Zeit und überall zu streamen. Diese Dienste sind besonders wegen ihrer exklusiven Inhalte und der Flexibilität beliebt, da du monatlich kündigen oder den Dienst wechseln kannst.

3. Satellitenfernsehen

Satellitenfernsehen bietet dir Zugang zu einer Vielzahl von nationalen und internationalen Kanälen. Die Installation einer Satellitenschüssel erfordert eine Anfangsinvestition, bietet jedoch eine zuverlässige und hochwertige TV-Erfahrung. Anbieter wie ASTRA und Eutelsat haben diverse Pakete, die dir eine breite Auswahl an Sendern bieten.

4. Digitales Antennenfernsehen (DVB-T2)

Für eine einfache und oft günstige Lösung ist digitales Antennenfernsehen eine gute Option. Mit einer einmaligen Investition in eine DVB-T2 Antenne kannst du viele öffentlich-rechtliche und einige private Sender in HD-Qualität empfangen, ohne laufende Kosten. Das ist ideal, wenn du nur gelegentlich fernsiehst oder dir die Grundkanäle genügen.

5. Kombinierte Angebote

Viele Dienstleister bieten Pakete an, die Internet, Fernsehen und oft auch Festnetztelefonie kombinieren wie etwa Vodafone GigaKombi. Diese Pakete können kosteneffizient sein und den Vorteil bieten, dass du nur eine Rechnung für mehrere Dienste erhältst.

Vorteile des Wegfalls

Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs erhältst du als Mieter mehr Freiheit und Flexibilität. Deine Vorteile sind:

  • Mehr Wahlmöglichkeiten: Es liegt nun an dir, zu entscheiden, ob du einen Kabelanschluss wünschst und bereit bist, dafür zu bezahlen. Du kannst also selbst entscheiden, ob und welchen Kabel- oder Fernsehdienst du nutzen möchtest.

  • Keine verpflichtenden Kosten mehr: Die Kosten für Kabelfernsehen fallen nicht mehr in die Nebenkosten deiner Mietswohnung. Dies könnte für dich eine Kostenersparnis bedeuten, besonders dann, wenn du den Dienst gar nicht nutzen willst.

  • Förderung des Wettbewerbs: Der Markt für TV- und Breitbanddienste könnte sich entsprechend öffnen, was zu besseren Angeboten und Preisen für dich führen kann.

Gibt es Ausnahmen?

Vor der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs war es üblich, dass die Kosten für den Kabelanschluss im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt wurden, unabhängig von der Nutzung. Nach der Änderung liegt die Entscheidung und die Kostenübernahme bei dir als Mieter, falls du einen TV-Empfang wünschst. Vermieter können aber weiterhin Kabel-TV in ihren Immobilien anbieten, die Kosten dafür müssen jedoch transparent und direkt mit den interessierten Mietern verrechnet werden, anstatt sie pauschal auf alle Mieter umzulegen.

Fazit

Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs eröffnet sich für dich als Mieter ab dem 1. Juli 2024 eine neue Ära der Wahlfreiheit und gerechteren Kostenverteilung im Bereich Kabelfernsehen. Diese Änderung beendet die pauschale Umlage der Kabel-TV-Kosten über die Nebenkosten und fördert einen offeneren, wettbewerbsfähigeren Markt, der allen Mietern zugutekommt.

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