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Telekommunikationsgesetz 2021

Was jetzt bei Vertragsverlängerung, Anbieterwechsel und Kündigung gilt

Am 1. Dezember 2021 ist in Deutschland die sogenannte „TKG-Novelle“ in Kraft getreten, die dir zahlreiche Vorteile in Bezug auf deinen Handyvertrag bringt. Wir haben für dich die wichtigsten Änderungen im Telekommunikationsgesetz 2021 leicht verständlich zusammengefasst.

Was ist die TKG-Novelle?

Schon 2018 wurde in der EU der „European Electronic Communication Code“ (kurz: EECC) verabschiedet. Diese Richtlinie legt Regeln für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste fest und verbessert damit die Vertragsbedingungen für Handy-, Internet- und Festnetznutzer maßgeblich. Seit dem 1. Dezember 2021 ist diese EECC-Richtlinie nun auch im deutschen Recht durch eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (kurz: „TKG“) verankert.
Für dich bedeutet die TKG-Novelle 2021 zum Beispiel, dass du Verträge unter bestimmten Umständen viel früher kündigen kannst, dass du besser über deinen Handytarif informiert wirst und dass du ein Sonderkündigungsrecht hast, wenn dein Anbieter neue Regelungen in deinen Handyvertrag aufnimmt, mit denen du nicht einverstanden bist.

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Die neuen Regeln auf einen Blick

Hier siehst du die wichtigsten neuen Vertragsregeln für Verbraucher, die die TKG-Novellierung mit sich bringt. Besonders interessant sind die Änderungen zur automatischen Vertragsverlängerung und das Recht auf Sonderkündigung – darauf gehen wir unten noch genauer ein. Zunächst aber ein Überblick über die Vorteile, die sich durch die Regelung für deinen Handyvertrag ergeben:

  • Informationspflicht des Anbieters: Du bekommst alle wichtigen Informationen zu einem neuen Handyvertrag schriftlich, bevor du zustimmst.

  • Vertragsverlängerung: Dank des neuen TKG verlängert sich dein Handyvertrag automatisch nur noch um 1 Monat statt wie bisher mindestens 12 Monate. Außerdem hast Du die Möglichkeit Deinen Vertrag freiwillig vor Ablauf zu verlängern. Die Provider bieten attraktive Konditionen für die Vertragsverlängerung an.

  • Sonderkündigungsrecht: Wenn dein Anbieter den Vertrag zu deinem Nachteil ändert, kannst du fristlos kündigen.

  • Bester Tarif: Dein Anbieter muss dich einmal im Jahr über den optimalen Tarif für deinen Handyvertrag informieren. So erfährst du, ob es günstigere Handytarife für dich gibt.

  • Schutz bei schlechten Leistungen: Wenn du nicht die Leistungen bekommst, für die du bezahlst, darfst du kündigen oder die Zahlung mindern.

  • Kündigung bei Umzug: Wenn du am neuen Wohnort die Leistungen deines Anbieters nicht mehr nutzen kannst, darfst du mit einer Frist von 1 Monat kündigen.

  • Entschädigung bei Ausfall: Nach einer Frist bekommst du dank der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes bei einem Komplettausfall für jeden Tag eine Entschädigung.

  • Anbieterwechsel wird leichter: Dein neuer Anbieter kümmert sich um die Formalitäten und auch die Rufnummernmitnahme.

  • Rufnummernmitnahme wird kostenlos: Ab 1. Dezember 2021 dürfen dir dafür keine Entgelte mehr berechnet werden.

  • Überblick über deine Kosten: Auch die Kosten für Drittanbieter (z. B. Spiele-Apps) müssen im Zuge des neuen TKG 2021 genau auf deiner Rechnung ausgewiesen werden.

Automatische Verlängerung des Handyvertrags: Das ändert sich

Vor der Gesetzesänderung war es üblich, dass Handyverträge eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten hatten und sich dann stillschweigend um weitere 12 Monate verlängerten, wenn nicht 3 Monate vorab gekündigt wurde. Besonders ärgerlich war das, wenn ein günstigerer Tarif möglich gewesen wäre, die Kündigungsfrist aber verpasst wurde.

Ab jetzt kannst du dich entspannen: Die automatische Verlängerung für einen Mobilfunkvertrag beträgt seit dem 1. Dezember 2021 nur noch 1 Monat. Du musst auch nicht mehr drei Monate vorher kündigen, sondern kannst deine Kündigung jederzeit aussprechen. Dadurch wird es für dich viel leichter und günstiger, dir ein neues Handy mit Vertrag auszusuchen. Der Anbieter muss neue Verträge außerdem immer auch mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten anbieten. Allerdings werden diese wohl teurer ausfallen als Verträge über 24 Monate, sodass noch nicht klar ist, ob darin wirklich ein Vorteil liegt.

Was gilt für die automatische Verlängerung von „alten“ Handyverträgen?

Die TKG-Novelle gilt in Bezug auf die Vertragsverlängerung sofort: Es gibt keine Übergangszeit, und somit profitierst du auch mit einem „alten“ Handyvertrag davon. Etwas unklar ist, was passiert, wenn du deinen bestehenden Vertrag bereits zu einem Zeitpunkt mehrere Monate in der Zukunft gekündigt hast und jetzt die kürzere Kündigungsfrist nutzen möchtest. Eine Kündigung kann nur zurückgenommen werden, wenn beide Seiten dem zustimmen.
Du hast aber die Möglichkeit, eine weitere Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ auszusprechen und dabei auch auf § 56 Absatz 3 TKG-neu zu verweisen. Der Anbieter sollte dann die zweite Kündigung berücksichtigen, sodass für deinen Handyvertrag, wie im Gesetz vorgesehen, eine Kündigungsfrist von einem Monat besteht.

Angebote für Internet-, Festnetz- und DSL-Verträge: Neue Vorteile für dich

Die TKG-Novelle vom 1. Dezember 2021 hat nicht nur einen Einfluss auf deine Handyverträge, du profitierst ebenso bei Festnetz- und DSL-Angeboten. Vor dem Abschluss eines Telefon- oder Internetvertrags muss dir der Anbieter beispielsweise eine übersichtliche und leicht verständliche Zusammenfassung mit den wichtigsten Vertragsbedingungen bereitstellen. Solltest du einmal vergessen deinen Festnetz- und DSL-Vertrag rechtzeitig vor dem Ende deiner Vertragslaufzeit zu kündigen, darf dieser wie bei Handyverträgen nur noch um 1 Monat verlängert werden und nicht wie zuvor um mindestens 12 Monate.

Zudem bist du ab sofort besser vor schlechten Leistungen geschützt. Gibt es zum Beispiel eine erhebliche, andauernde Abweichung von der vereinbarten Internet-Geschwindigkeit in deinem DSL-Vertrag, darfst du die Zahlung an den Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Bei einem Umzug beträgt die Kündigungsfrist für deinen DSL-Vertrag nach der TKG-Novelle 1 Monat, sollte dein Anbieter die vereinbarten Leistungen am neuen Wohnsitz nicht erbringen können.

Dein Recht auf Sonderkündigung im Telekommunikationsgesetz

Auch wenn die kürzeren Kündigungsfristen deutlich verbraucherfreundlicher sind, gibt es Fälle, in denen eine Sonderkündigung nach TKG für dich sinnvoll sein kann – zum Beispiel, wenn du dich noch in der Mindestvertragslaufzeit befindest. Hier zwei Beispiele für eine mögliche Sonderkündigung laut Telekommunikationsgesetz.

  • Das Telekommunikationsgesetz erleichtert die Kündigung bei Umzug: Stell dir vor, du möchtest ins Ausland ziehen. Da du dort in vielen Fällen deinen Handyvertrag trotzdem nutzen kannst – wenn auch zu schlechteren Bedingungen –, war eine Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit häufig nicht oder nur mit langer Frist möglich. Seit dem 1. Dezember 2021 kannst du dank TKG die Kündigung aussprechen, und zwar mit einer Frist von nur 1 Monat.

  • Dein Anbieter ändert die Vertragsbedingungen zu deinem Nachteil: Darüber muss er dich mindestens 1 Monat und höchstens 2 Monate vor der Änderung informieren. Ab diesem Zeitpunkt hast du 3 Monate Zeit, von deinem Sonderkündigungsrecht laut TKG Gebrauch zu machen. Kündigen kannst du fristlos und kostenlos, und zwar ab dem Tag, an dem die Änderung in Kraft treten würde.

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