Seit dem 15. Juni 2017 ist das Datenroaming im EU-Ausland kostenfrei – das bedeutet, du kannst Telefonate führen, SMS verschicken oder im mobilen Internet surfen, ohne teure Gebühren zu zahlen. So musst du dir auf Reisen keine Gedanken mehr machen, wie genau du dein Smartphone nutzt. Alle wichtigen Infos zum Thema Roaming, die Besonderheiten und mögliche Kostenfallen haben wir auf dieser Seite für dich zusammengefasst.
Was ist Roaming in der EU?
Datenroaming in der EU (roaming = Englisch für „herumwandern“) bedeutet, dass du deinen Mobilfunkvertrag ohne Einschränkungen im europäischen Ausland nutzen kannst, ohne dabei eine separate SIM-Karte besorgen zu müssen. Roaming ermöglicht dir also den Zugriff auf ausländische Mobilfunknetze, wenn dein deutsches Netz außer Reichweite ist. Die Roaming-Funktion lässt sich für Smartphones aller Betriebssysteme in den Netzeinstellungen aktivieren. Sobald dein Datenroaming aktiv ist und du dich im EU-Ausland befindest, verbindet sich dein Handy automatisch mit einem erreichbaren Mobilfunknetz. Dabei entstehen keine Extra Kosten für dich.
Länder mit und ohne Datenroaming
Die Roaming Verordnung gilt in insgesamt 30 europäischen Ländern: Dazu zählen die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie der erweiterte Europäische Wirtschaftsraum mit Island, Liechtenstein und Norwegen. In diesen Ländern kannst du ohne Aufpreis telefonieren, surfen und simsen, so viel du möchtest. In den Ländern, die nicht zur EU gehören, entstehen weiterhin Gebühren. Welche Länder unter die Roaming-Verordnung fallen und welche nicht, siehst du in der folgenden Übersicht:
Länder mit EU-Roaming:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Länder ohne EU-Roaming:
Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Britische Kanalinseln, Kasachstan, Kosovo, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Russland, Schweiz, San Marino, Serbien, Türkei, Ukraine, Vatikanstadt, Weißrussland
Das Vereinigte Königreich gehört zwar seit Januar 2021 nicht mehr zur EU, wird derzeit aber von allen Netzbetreibern noch als EU-Land eingestuft.
Roaming in der Schweiz und in UK - die Sonderfälle
Für Roaming in der Schweiz und im Vereinigten Königreich gelten besondere Regeln, da diese Länder nicht in der EU sind und damit nicht den EU-Roaming-Regulierungen unterliegen. Vor einer Reise in die Schweiz lohnt es sich, den eigenen Tarif zu prüfen, da einige Anbieter möglicherweise spezielle Konditionen für die Schweiz anbieten, die den EU-Tarifen ähneln oder andere kostengünstige Optionen beinhalten. Bei der Telekom ist Roaming in der Schweiz zum Beispiel in allen Handyverträgen enthalten – das gilt aber nicht für alle Netzanbieter und Provider.
Da Großbritannien seit dem Brexit zum 1. Januar 2021 ebenfalls kein EU-Mitglied mehr ist, gilt die Roaming-Verordnung auch hier nicht mehr zwingend. Bei vielen Netzbetreibern und Providern in Deutschland wird Großbritannien jedoch weiterhin wie ein EU-Land behandelt. Damit kannst du aktuell (Stand: 05.12.2024) mit Vodafone, o2 und der Telekom in UK telefonieren und surfen wie zu Hause. Das muss allerdings nicht für immer gelten: o2 erklärt zum Beispiel, dass Großbritannien vorerst lediglich bis zum 31.12.2025 zur Zone 1 (EU-reguliert) gehören werde und behält sich damit das Recht vor, die Sonderkonditionen zu verlängern. Anpassungen der Netzbetreiber in den nächsten Jahren sind also generell weiterhin denkbar.
Daher empfiehlt es sich allgemein vor einer Reise nach Großbritannien und auch in andere Länder beim eigenen Anbieter zu checken, wie die aktuellen Bedingungen mit dem eigenen Tarif vor Ort sind. Das gilt zum Beispiel auch für Länder wie Andorra, San Marino oder Gibraltar, die bei manchen Anbietern zur EU-Länderliste gehören und bei manchen wiederum nicht.
Roaming in Grenzregionen
Besondere Vorsicht ist in Grenzregionen geboten. Je nach Standort kann sich dein Smartphone zum Beispiel am Bodensee in das Schweizer Netz oder in Nordirland in britische Netze einwählen. Das kann zu unerwarteten Kosten führen. Wenn du in also in Grenzgebieten unterwegs bist, empfehlen wir dir, die automatische Netzwahl in deinen Smartphone-Einstellungen zu deaktivieren.
EU Roaming: Regelungen und Besonderheiten
Die automatische Umstellung auf das „Roam like at home“-Prinzip hängt davon ab, ob du einen alternativen Roaming-Tarif nutzt. Als alternativer Roaming-Tarif wird ein Mobilfunkvertrag bezeichnet, in dem ein EU-Paket enthalten ist oder hinzugebucht wurde. In diesem Fall greift der alternative Roaming-Tarif und nicht die EU-Roaming-Verordnung. Beinhaltet dein Vertrag kein EU-Paket, passiert die Umstellung auf das „Roam like at home“-Prinzip automatisch und du nutzt wie gewohnt deinen Heimattarif.
Bei einem Tarif mit EU-Paket greift dieses als alternativer Roaming-Tarif und das „Roam like at home“-Prinzip entfällt. So nutzt du im EU-Ausland die im Paket enthaltenen Freieinheiten und das inkludierte Datenvolumen. Sind die Inklusiveinheiten aufgebraucht, können zusätzliche Kosten entstehen. Darüber wirst du von deinem Mobilfunkanbieter bei der Einreise per SMS benachrichtigt.
Das ist in deinem Mobilfunkvertrag individuell festgelegt und wird anhand einer Formel gesondert berechnet. Dein Anbieter ist dazu verpflichtet, dich vorab zu informieren, wie viel Datenvolumen du im Ausland ohne Aufpreis nutzen darfst. Außerdem erhältst du eine SMS, wenn deine Inklusiveinheiten aufgebraucht sind. In der Regel kannst du davon ausgehen, dass du über die Hälfte des Inlandsvolumens auch im EU-Ausland nutzen darfst.
Ein Roaming-Anruf bezieht sich auf die Nutzung deines Mobilfunktarifs außerhalb des Heimatnetzes, also im Netz des besuchten EU-Mitgliedsstaates. Eine internationale Verbindung hingegen ist ein Anruf aus dem Heimatnetz ins Ausland (sowohl EU als auch Nicht-EU-Ausland). Die Roaming-Verordnung gilt ausschließlich für Roaming-Anrufe. Das bedeutet, dass bei internationalen Verbindungen weiterhin Kosten anfallen. Die Gebühren variieren je nach Land. Für Telefonate aus Deutschland ins EU-Ausland gilt seit dem 15. Mai 2019 eine Kosten-Obergrenze von maximal 19 Cent pro Minute und maximal 6 Cent pro SMS.
Das ist grundsätzlich deinem Mobilfunkanbieter überlassen – am besten informierst du dich hierzu bereits vor Antritt einer längeren Reise. Um zu unterbinden, dass Nutzer einen Vertrag im Ausland kaufen und im Heimatland dauerhaft nutzen, dürfen Mobilfunkanbieter nach einer Benachrichtigung mit zweiwöchiger Frist zusätzliche Gebühren erlassen.
Generell sind Mobilfunkanbieter nicht dazu verpflichtet, Roaming-Dienste in der Europäischen Union oder weltweit anzubieten. Es kann also passieren, dass Dienste wie SMS, Anrufe oder mobile Daten vom Roaming einzeln oder komplett ausgeschlossen werden.
Wie aktiviere ich Datenroaming?
Wenn du im Ausland mobil surfen willst, aktiviere die Option „Daten-Roaming“ auf deinem Smartphone. Egal, ob du ein iPhone oder ein Android-Gerät nutzt, die Funktion findest du schon mit wenigen Klicks.
Öffne die Einstellungen auf deinem iPhone.
Wähle unter „Mobiles Netz“ die Kategorie „Datenoptionen“.
Aktiviere das Datenroaming, indem du den Regler verschiebst.
Öffne die Einstellungen auf deinem Android-Smartphone, zum Beispiel Samsung.
Über „Verbindungen“ gelangst du zu dem Punkt „Mobile Netzwerke“.
Aktiviere „Daten-Roaming“ über den Regler.
Wann können zusätzliche Roaming-Kosten entstehen?
Dank „Roam like at home“ kannst du in der EU wie zu Hause surfen, telefonieren und simsen. Doch aufgepasst: In einigen Fällen können trotzdem Kosten anfallen. Informiere dich dazu bereits vor deinem Auslandsaufenthalt, damit auf der nächsten Handyrechnung keine böse Überraschung wartet.
Die Fair-Use-Policy (deutsch: Regel zur angemessenen Verwendung) soll missbräuchliches und übermäßiges Roaming unterbinden. Deswegen steht es Mobilfunkanbietern frei, in ihrem Mobilfunkvertrag festzulegen, in welchem Umfang Roaming angemessen ist. Beispielsweise können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn du dich in einem Zeitraum von vier Monaten länger als zwei Monate im Ausland aufhältst. In diesem Fall warnt dich dein Mobilfunkanbieter vor, dass in den nächsten zwei Wochen Aufschläge erhoben werden, sofern du dein Nutzungsverhalten nicht änderst.
Wenn das Datenvolumen im Inlandstarif unbegrenzt oder preislich sehr günstig ist, darf der Mobilfunkanbieter die Roaming-Nutzung des Datenvolumens begrenzen und für das Surfen außerhalb des Datenlimits Gebühren erheben. Allerdings ist dein Anbieter dazu verpflichtet, das Datenlimit ausdrücklich mitzuteilen. Passiert das nicht, steht dir auch im EU-Ausland das Datenvolumen zur Verfügung, das dir im heimischen Netz im Vertrag zugesichert wurde.
Bei Prepaid-Karten richtet sich die Begrenzung für das Datenvolumen nach dem Guthaben, das bei Reiseantritt auf deiner Karte verfügbar ist. Die Berechnung erfolgt nach den Kosten, die deinem Mobilfunkanbieter entstehen – das sind aktuell 7,70 € pro GB.
Ein Beispiel: Wenn du bei Reiseantritt ein Guthaben von 23,10 € hast, ergibt das ein Mindestdatenvolumen von 3 GB (23,10 € / 7,70 € = 3 GB), das du beim Roaming nutzen darfst. Surfst du über dieses Datenvolumen hinaus, darf dein Anbieter zusätzliche Gebühren erheben.
Ergänzend zur Verbindung über das Mobilfunknetz, bieten einige Mobilfunkanbieter das WiFi-Calling an. Dabei wird die Verbindung zum Mobilfunknetz über WLAN hergestellt. Das ist insbesondere in Gegenden praktisch, in denen Anrufe wegen eines schwachen Handynetzes nur schlecht möglich sind.
Gespräche ins Heimatnetz
Auch im Ausland bietet WiFi Calling bei Gesprächen in das Heimatnetz einen Vorteil: Durch den Verbindungsaufbau über WLAN fallen keine zusätzlichen Roaming-Kosten an. Ausgehende Gespräche vom EU-Ausland ins Heimatnetz werden wie normale Inlandsgespräche berechnet.
Gespräche ins Gastnetz
Problematisch wird es hingegen, wenn du im Ausland ausländische Nummern anrufst. Dabei wird das Gespräch als Auslandsgespräch von Deutschland in das Ausland berechnet und es entstehen zusätzliche Kosten. In dem Fall ist es sinnvoller, das Telefonat über das Mobilfunknetz zu führen und nicht mittels WiFi Calling.
Wenn du einen deutschen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hast, nun jedoch von einem EU-Ausland in ein anderes EU-Ausland telefonierst, wird dieser Anruf genau wie eine internationale Verbindung ab Deutschland abgerechnet. Telefonierst du mit deinem deutschen Vertrag zum Beispiel von Spanien nach Frankreich, kostet dieser Anruf genauso viel wie ein Anruf von Deutschland nach Frankreich.
Die Roaming-Verordnung der Europäischen Union umfasst lediglich terrestrische Verbindungen. Das bedeutet, die Einwahl in die Mobilfunknetze von Kreuzfahrtschiffen, Fähren oder Flugzeugen aus passiert via Satellit und ist mit bis zu 30 Euro pro MB sehr kostspielig. Beachte hierbei, dass die Mobilfunkanbieter in diesem Fall keiner weltweiten Informationspflicht unterliegen. Alternativ bieten viele Airlines die Internetnutzung per WLAN an. Für die Einwahl wird vor Ort eine Gebühr erhoben.
Wenn dein Anbieter einen Aufschlag verlangt, weil du dich z. B. länger als vier Monate im Ausland aufgehalten hast oder dein Prepaid-Datenangebot aufgebraucht ist, gelten folgende Höchstgrenzen für Roaming-Kosten:
0,022 € pro Minute für Sprachanrufe zzgl. MwSt.
0,004 € pro SMS zzgl. MwSt.
2024: 1,55 € pro GB;
2025: 1,30 € pro GB;
2026: 1,10 € pro GB;
2027 bis zum 30.06.2032: 1,00 € pro GB
Roaming auf dem Schiff
Wenn du während einer Kreuzfahrt oder auf Fähren dein Smartphone nutzt, können unerwartet hohe Kosten entstehen. Der Grund: Auf See wird häufig ein Satellitennetzwerk genutzt, das nicht unter die regulären EU Roaming Regelungen fällt. Dadurch können Anrufe, SMS und mobile Daten erheblich teurer sein als an Land.
Unser Tipp: Deaktiviere das mobile Datenroaming in den Einstellungen deines Smartphones und nutze stattdessen das WLAN an Bord, falls verfügbar. Informiere dich außerdem vorab bei deinem Mobilfunkanbieter über mögliche Kosten und Optionen für spezielle Schifftarife. So bleibst du auch auf hoher See verbunden.
Immer auf der sicheren Seite
Seit Juli 2010 sind Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, das Datenroaming ab einem bestimmten Höchstbetrag automatisch abzuschalten. Die Höchstgrenze von 50 € (zzgl. MwSt.) gilt automatisch, kann aber beim Mobilfunkanbieter individuell angepasst werden. Hast du 80 Prozent der Kostengrenze erreicht, informiert dich dein Anbieter darüber, dass du die Grenze in Kürze überschreitest. Nach Erreichen wird das Datenroaming automatisch deaktiviert und du wirst per SMS darüber in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig erhältst du Informationen, welche Schritte notwendig sind, um das Datenroaming zu weiteren Kosten fortzusetzen.
Checkliste: Was muss ich beim Roaming beachten?
Bei einem Auslandsaufenthalt ist das Datenroaming ganz schön praktisch. Doch in jedem Fall solltest du dich vor Reiseantritt sorgfältig informieren und alle Regelungen beachten, damit keine unerwarteten Kosten entstehen. Aus diesem Grund haben wir für dich eine Checkliste mit allen wichtigen Aspekten erstellt, die du vor deiner Reise überprüfen solltest.
Befindet sich mein Reiseland in der Roaming-freien Zone?
Stellt sich mein Vertrag automatisch um?
Habe ich mein EU-Paket deaktiviert?
Ist Roaming auf meinem Handy aktiviert?
Wann können bei meinem Mobilfunkanbieter zusätzliche Kosten anfallen?
Roaming außerhalb der EU
Außerhalb der EU fallen je nach Intensität der Nutzung Gebühren für dich an. Bevor du ins Ausland fährst, macht es Sinn, dich mit den Konditionen deines aktuellen Mobilfunkanbieters auseinanderzusetzen. Diese können oftmals teuer sein. Mittlerweile gibt jedoch günstige eSIM-Datenpakete für wenige Tage oder mehrere Wochen, perfekt für den Urlaub.
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