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Handyvertrag kündigen: Vorgehen, Fristen und Alternativen

Spielst du mit dem Gedanken, deinen Handyvertrag zu kündigen, weißt aber noch nicht, wie das genau abläuft? Wir haben dir auf dieser Seite alle relevanten Informationen rund um die Kündigung, dazu geltende Fristen und Bedingungen zusammengetragen, mit denen sich dein Vorhaben einfacher gestaltet als du vermutlich denkst. Zusätzlich bieten wir dir die Möglichkeit, dich mit neuen Tarifoptionen auseinanderzusetzen: Ob eine proaktive Vertragsverlängerung als Alternative zur Kündigung oder die feste Entscheidung zu einem Neuvertrag mit passenderen Handytarifen eines anderen Anbieters – in jedem Fall profitierst du von verbesserten Konditionen.

So funktioniert die Kündigung eines Handyvertrags

Möchtest du deinen Handyvertrag kündigen, kannst du das je nach Anbieter auf verschiedenen Wegen tun. Die einfachste und bequemste Lösung ist die Kündigung per Kündigungsbutton. Seit dem 1. Juli 2022 ist dieser gemäß dem Gesetz für faire Verbraucherverträge für alle Anbieter verpflichtend. Dein Vorteil: Künftig musst du nicht zwingend in deinen Unterlagen nachforschen, welche Kündigungsform dein Provider bevorzugt – die Option ermöglicht dir eine sorglose Kündigung deines Vertrages.

Auch bei uns hast du die Möglichkeit, deinen Handyvertrag mit nur einem Klick zu kündigen. Dafür wählst du in der Anbieterübersicht deinen aktuellen Anbieter aus und nutzt den Button „Verträge hier kündigen“. So gelangst du direkt zu dem Kündigungsformular des entsprechenden Providers, in dem du nur noch deine relevanten persönlichen Daten einträgst. Mit einem weiteren Klick auf „Jetzt kündigen“ reichst du das Formular ein.

Bevorzugst du die Kündigung über deinen Provider selbst, ist auch das kein Problem. Bei vielen Mobilfunkanbietern kündigst du deinen Handyvertrag inzwischen ganz leicht über deinen persönlichen Kundenbereich. Dazu gibst du deine Vertragsdaten im Log-in ein. Im Kundebereich reicht oft schon ein Knopfdruck, um die Vertragskündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beantragen. Das hat den Vorteil, dass deine Daten dem Anbieter bereits vorliegen und die Vertragskündigung eindeutig dir zugewiesen werden kann.

Alternativ: Kündigung mit Vorlage

Alternativ zur rein digitalen Kündigungsform kannst du die Kündigung deines Handyvertrags auch auf klassischem Wege per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg einreichen. In der Regel bieten die Provider wie o2VodafoneTelekom und andere Anbieter hierfür Vorlagen, die du für dein Kündigungsschreiben nutzen kannst.

Dabei ist wichtig, dass du dein Kündigungsschreiben über eine E-Mail-Adresse oder eine Rufnummer angehst, die deinem Mobilfunkanbieter bekannt ist. Eine Unterschrift ist laut Gesetz für Verträge, die nach dem 30. September 2016 abgeschlossen wurden, nicht mehr notwendig. Besonders sicher sind die Varianten, bei denen du einen Beleg für deine Kündigung erhältst. Dazu zählen beispielsweise Einschreiben mit Rückschein oder ein Fax mit Sendeprotokoll. So kannst du deinem Anbieter im Notfall nachweisen, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist. Bei E-Mails reicht in der Regel die Empfangs- oder Lesebestätigung, die du je nach Software anfordern kannst. Zusätzlich solltest du in einem Kündigungsschreiben immer um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bitten.

Welche Fristen müssen beim Kündigen des Handyvetrags beachtet werden?

Damit die Kündigung deines Handyvertrags reibungslos vonstattengeht, musst du vor allem eines beachten: die geltenden Kündigungsfristen. Diese sind von der Tarifart und der Laufzeit deines Vertrages abhängig. Mit der Einführung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) zum 1. Dezember 2021 ist eine neue Rechtsgrundlage gültig, welche für die meisten Handyverträge gilt. Für dich bedeutet das konkret:

  • Verträge mit Laufzeit: Meist bist du bei einem Handyvertrag dieser Art mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten an deinen Tarif gebunden. Die Kündigungsfrist variiert dabei je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. So gilt für alle Verträge, die nach dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden eine Frist von einem Monat vor Vertragsende. Hast du deinen Handyvertrag vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen, bleibt die übliche Frist von 3 Monaten vor Vertragsende bestehen.

  • Verträge ohne Laufzeit: Ist für deinen Handyvertrag keine Laufzeit definiert, kannst du in der Regel mit einer Frist von einem Monat kündigen. Hier hast du also jeden Monat die Gelegenheit, die Kündigung vorzunehmen. Zudem ist es nicht schlimm, wenn du die Kündigungsfrist einmal verpasst.

  • Automatische Vertragsverlängerung: Hast du die Frist aus irgendeinem Grund verpasst, läuft der Vertrag weiter – jedoch nicht mehr zwangsweise für ganze 12 Monate. So kannst du bei einer automatischen Vertragsverlängerung jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Monats kündigen.

  • Prepaid-Tarif: Bei Prepaid-Tarifen ist häufig keine aktive Kündigung notwendig. Lädst du das Guthaben über einen bestimmten Zeitraum nicht auf, deaktiviert sich der Tarif automatisch.

Tipp: So verpasst du keine Kündigungsfrist

Um deinen Handyvertrag stets rechtzeitig zu kündigen, notierst du dir am besten einen Termin für deine Vertragskündigung. Auf diese Weise gehst du sicher, dass du nicht vergisst, fristgerecht zu kündigen. Falls du nicht genau weißt, wann dein Vertrag endet und welche Kündigungsfrist gilt, kannst du die Informationen immer in deinen Vertragsdaten nachlesen.

Aufgepasst: Für die fristgerechte Kündigung zählt übrigens nicht das Datum, an dem du das Kündigungsschreiben verschickst, sondern der Tag, an dem die Kündigung bei deinem Anbieter eingeht. Achte also darauf, das Schreiben lieber einige Zeit vor Ablauf der Frist zu verschicken.

Häufige Fragen zur Vertragskündigung

Neues EU-Gesetz: Was ändert sich?

Seit dem 1. Dezember 2021 gilt das neue Telekommunikationsgesetz, das das Kundenrechte bei Telefon-, Internet- und Handyverträgen deutlich verbessert. Folglich gehen mit dem verbraucherfreundlichen Gesetz kürzere Fristen zur Kündigung einher. Zudem regelt es die kostenlose Rufnummernmitnahme, die Entschädigung bei kompletten Internet- und Telefonausfällen, die nicht innerhalb von 2 Kalendertagen behoben werden, sowie das Sonderkündigungsrecht bei zu schlechten Leistungen.

In deinen Vertragsunterlagen findest du in der Regel Informationen dazu, wann und in welcher Form dein Anbieter die Kündigung des Vertrages bevorzugt. Auch im Kundenbereich des Online-Portals vieler Provider kannst du deine Frist zur Vertragskündigung einsehen. Bist du dir über die geltenden Bedingungen unsicher, erreichst du deinen Mobilfunkanbieter sicherlich über dessen Hotline oder per E-Mail.

Wenn du zu einem neuen Anbieter wechselst, ist eine Rufnummernmitnahme meist problemlos möglich. In dem Fall kontaktiert dein neuer Provider deinen alten und kümmert sich darum, dass du deine geliebte Rufnummer mit deinem neuen Vertrag weiterhin nutzen kannst. Seit dem 1. Dezember 2021 ist die Mitnahme der Telefonnummer in jedem Fall kostenlos für dich – das sichert dir das Gesetz zu. Je nach Mobilfunkanbieter winken dir bei der Rufnummernmitnahme sogar besondere Rabatte.

Bei den meisten Anbietern kannst du von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In welchen Fällen genau eine sogenannte außerordentliche Kündigung möglich ist, kannst du im Kleingedruckten deines Vertrages nachlesen. Zum Beispiel darfst du eine Sonderkündigung einreichen, wenn dein Anbieter unangekündigt während der Vertragslaufzeit die Preise erhöht, er eine fehlerhafte Rechnung ausstellt, seine versprochenen Leistungen zu deinem Nachteil ändert oder diese nicht einhält. In diesen Fällen machst du den Mobilfunkanbieter in einem Schreiben darauf aufmerksam und setzt eine Frist, bis wann die Leistungen verbessert oder eine korrekte Rechnung ausgestellt werden sollen. Kommt der Provider dieser Forderung innerhalb der Frist nicht nach, kannst du in der Regel außerordentlich kündigen.

Hast du bereits einen attraktiven Vertrag bei einem anderen Anbieter ins Auge gefasst, sodass du nun wechseln möchtest, musst du deinen noch bestehenden Handyvertrag oft gar nicht selbst kündigen. In vielen Fällen übernimmt dein neuer Provider die Kündigung und kümmert sich um die Umstellung. Dein Vorteil: Bei diesem Vorgehen des Anbieterwechsels ist dir ein nahtloser Übergang garantiert. Allerdings ist auch hier wichtig, dass die geltende Kündigungsfrist noch nicht verstrichen ist.

Vertragsverlängerung oder Tarifwechsel - Alternativen zur Kündigung des Handyvertrages

Der Mobilfunkmarkt ist sehr dynamisch, sodass stetig neue Angebote und Smartphones erhältlich sind und sich Leistungsumfänge der Provider verbessern. Der wesentliche Nachteil dabei: Die Konditionen von Mobilfunkverträgen veralten sehr schnell, während sich auf dem Markt zahlreiche günstigere und umfangreichere Tarife mit beispielsweise mehr Datenvolumen und schnelleren Surfgeschwindigkeiten befinden.

Bist du auf der Suche nach besseren Konditionen und kannst dir dabei vorstellen, bei deinem Anbieter zu bleiben, ist die Kündigung deines Handyvertrages nicht unbedingt notwendig. In der Regel lohnt es sich, wenn du dich aktiv um eine Vertragsverlängerung kümmerst. Die meisten Anbieter belohnen deine Treue mit attraktiven Angeboten wie verbesserten Tarifoptionen und sogar mit einem neuen Smartphone.

Bist du dir sicher, dass deine aktuellen Konditionen nicht mehr zu deinem Nutzungsverhalten passen und du dein Glück eher bei einem anderen Anbieter findest, ist die Kündigung deines Handyvertrages sinnvoll. Hast du bereits einen anderen Mobilfunkanbieter ins Auge gefasst, bei dem du einen kostengünstigeren Vertrag erhältst und du einen neuen Tarif auf deine Bedürfnisse anpassen kannst, ist der Tarifwechsel die ideale Option für dich. Dein Vorteil: Gehst du einen neuen Vertrag mit einem Handytarif deiner Wahl ein, profitierst du als Neukunde von attraktiven Boni und einem lohnenden Preis-Leistungs-Verhältnis.

Zwischenportierung: Beim selben Anbieter bleiben und Neukunden-Boni erhalten

Möchtest du ein Angebot von deinem aktuellen Mobilfunkprovider über einen anderen Händler wahrnehmen und deine Rufnummer dabei behalten, ist die Zwischenportierung nach ordentlicher Kündigung eine optimale Lösung für dich. Zur Überbrückung wählst du einen Tarif aus, der nicht zu deinem Mobilfunkanbieter führt. Am besten portierst du deine Rufnummer auf einer Prepaid-Karte in ein anderes Netz, um sicher zu gehen, dass alles reibungslos abläuft. Liegt dir die Kündigungsbestätigung deines alten Handyvertrages vor und etwas Überbrückungszeit ist verstrichen, gehst du einen neuen Vertrag über einen Händler deiner Wahl ein und beantragst die Rufnummernportierung. Der Vorteil der Zwischenportierung: Mit dem Trick winken dir attraktive Neukunden-Konditionen, die du bei der Rückkehr zu deinem vorherigen Mobilfunkprovider erhältst.

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