
Du nutzt dein privates Smartphone auch beruflich, um Mails zu checken, mit Kunden zu telefonieren oder im Homeoffice erreichbar zu sein? Dann kannst du dir einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückholen! Wir zeigen dir, wie du dein Handy, deinen Handyvertrag und sogar deine Internetkosten ganz einfach von der Steuer absetzen kannst. Egal, ob du Arbeitnehmer oder selbstständig bist – mit unseren Tipps machst du deine Handykosten in der Steuererklärung richtig geltend.
Zusammenfassung: Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitsmittel: Wenn du dein Smartphone für den Job nutzt, kannst du das Handy von der Steuer absetzen. Arbeitnehmer geben dies als Werbungskosten an, Selbstständige als Betriebsausgabe.
- Pauschale nutzen: Ohne Einzelnachweis akzeptiert das Finanzamt in der Regel pauschal 20 Prozent deiner monatlichen Handyvertrag- und Internetkosten (maximal 20 Euro pro Monat) als beruflichen Anteil.
- Abschreibung: Ein Smartphone (auch iPhones) bis zu einem Kaufpreis von 800 Euro netto (952 Euro brutto) gilt als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) und kann im Kaufjahr voll abgesetzt werden. Teurere Geräte werden über fünf Jahre abgeschrieben.
- Nachweis lohnt sich: Wenn du dein Handy zu mehr als 20 Prozent beruflich nutzt, solltest du für drei Monate ein repräsentatives Nutzertagebuch (Einzelnachweis) führen, um einen höheren Anteil abzusetzen.
Handy von der Steuer absetzen: Das Smartphone als Arbeitsmittel
Sobald du ein Gerät für berufliche Zwecke nutzt, gilt es steuerrechtlich als Arbeitsmittel. Du darfst also dein Smartphone steuerlich absetzen. Wie genau das funktioniert, hängt von deinem Beschäftigungsverhältnis ab.
Als Angestellter trägst du die Anschaffungskosten für das Handy in der Anlage N deiner Steuererklärung unter dem Punkt „Werbungskosten“ (Arbeitsmittel) ein. Wenn du das Smartphone sowohl privat als auch beruflich nutzt, musst du die Kosten aufteilen. Oft wird eine berufliche Nutzung von 50 Prozent vom Finanzamt ohne große Rückfragen akzeptiert, wenn dein Beruf (z. B. Außendienst, IT, Management) eine telefonische Erreichbarkeit plausibel macht. Willst du einen höheren Anteil absetzen, musst du die Nutzung genau protokollieren.
Bist du Freiberufler oder Gewerbetreibender, verbuchst du das Gerät als Betriebsausgabe. Nutzt du das Handy zu mindestens 90 Prozent betrieblich, zählt es zum sogenannten „notwendigen Betriebsvermögen“ und du kannst die Kosten zu 100 Prozent steuerlich geltend machen. Bei einer gemischten Nutzung musst du den betrieblichen Anteil schätzen oder nachweisen.
Handy Abschreibung: Darauf solltest du achten
Wenn du die Kosten für das Gerät beim Finanzamt einreichst, spielt der Kaufpreis eine entscheidende Rolle für die Abschreibung deines Handys.
- Kaufpreis bis 800 Euro netto (952 Euro brutto): Das Smartphone gilt als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG). Du kannst die Anschaffungskosten (entsprechend deines beruflichen Nutzungsanteils) sofort im Jahr des Kaufs in voller Höhe absetzen.
- Kaufpreis über 800 Euro netto: Kostet das Gerät mehr, musst du es über die gewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Laut offizieller AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) beträgt diese für Mobilfunkendgeräte fünf Jahre. Du setzt also jedes Jahr 20 Prozent des Kaufpreises ab.
Beispiel zur Abschreibung beim iPhone: Gerade bei den teureren Pro-Modellen von Apple überschreitest du schnell die GWG-Grenze. Die Abschreibung deines iPhones muss dann zwingend auf fünf Jahre aufgeteilt werden. Kaufst du das Gerät im Laufe des Jahres (z. B. im Juli), kannst du im ersten Jahr nur die verbleibenden Monate (hier: 6 von 12 Monaten) anteilig geltend machen.
Handyvertrag von der Steuer absetzen: Laufende Kosten richtig angeben
Nicht nur das Handy selbst, auch die monatlichen Gebühren für deinen Handyvertrag sind steuerlich relevant. Möchtest du deinen Handyvertrag von der Steuer absetzen, kannst du zwischen zwei Wegen wählen:
1. Die 20-Prozent-Pauschale (Der einfache Weg)
Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt in der Regel pauschal 20 Prozent der monatlichen Rechnungsbeträge als beruflich veranlasst an. Dies ist jedoch auf maximal 20 Euro pro Monat (also 240 Euro im Jahr) gedeckelt.
2. Der Einzelnachweis (Der genaue Weg)
Wenn deine Handyrechnung sehr hoch ist oder du das Gerät fast ausschließlich beruflich nutzt, solltest du den exakten Anteil ermitteln. Dafür führst du über einen Zeitraum von drei Monaten ein repräsentatives Protokoll (z. B. anhand von Einzelverbindungsnachweisen). Den daraus ermittelten prozentualen Anteil der beruflichen Nutzung kannst du dann für das gesamte Jahr als Handykosten in der Steuererklärung ansetzen.
Internet & Telefon: Telefonkosten und WLAN richtig absetzen
Seitdem das Homeoffice aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken ist, fragen sich viele, wie sie ihre Internet- und Telefonkosten von der Steuer absetzen können. Auch hier gilt: Die berufliche Nutzung ist der Schlüssel.
Wenn du von zu Hause aus arbeitest, kannst du auch die Kosten für deinen heimischen Internetanschluss steuerlich geltend machen. Wie beim Handyvertrag greift hier die Pauschalregel: 20 Prozent der monatlichen Kosten (max. 20 Euro) für den Internet-Tarif werden meist problemlos als Werbungskosten akzeptiert. Wer das Internet steuerlich absetzen und mehr herausholen will, muss nachweisen, dass das WLAN überwiegend für berufliche Zwecke (z. B. Videokonferenzen, VPN-Zugang zum Firmenserver) genutzt wird.
Für Unternehmer im Homeoffice gelten die gleichen Regeln. Wird ein separater Anschluss für das Arbeitszimmer gelegt, können diese Kosten oft sogar zu 100 Prozent als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Handy und Steuererklärung
Ja, wenn du das Gerät für berufliche Zwecke nutzt (z. B. für Absprachen mit dem Chef, E-Mails oder Kundenkontakt). Du kannst den prozentualen Anteil der beruflichen Nutzung steuerlich geltend machen.
Arbeitnehmer tragen die Anschaffungskosten sowie die laufenden Tarifkosten in der „Anlage N“ unter den Werbungskosten als Arbeitsmittel bzw. Telekommunikationskosten ein. Selbstständige geben sie in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) als Betriebsausgaben an.
Ja, das ist problemlos möglich. Da iPhones oft teurer als 800 Euro netto (die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter) sind, musst du die Anschaffungskosten in der Regel über die vom Finanzamt vorgegebene Nutzungsdauer von fünf Jahren abschreiben.
Ja, auch die laufenden Kosten deines Mobilfunktarifs kannst du absetzen. Entweder nutzt du die einfache Pauschale (20 Prozent der Kosten, max. 20 Euro im Monat) oder du ermittelst den exakten beruflichen Anteil durch Aufzeichnungen über drei Monate.
Sobald ein Smartphone auch für berufliche Zwecke verwendet wird, erkennt das Finanzamt es als Arbeitsmittel an. Das gilt selbst dann, wenn du es zu einem großen Teil privat nutzt (sogenannte gemischte Nutzung) – in diesem Fall setzt du eben nur den beruflichen Anteil ab.
Ja, besonders wenn du im Homeoffice arbeitest. Wie beim Handyvertrag kannst du in der Regel 20 Prozent deiner monatlichen Festnetz- und Internetrechnung (bis zu 20 Euro monatlich) ohne komplizierte Einzelnachweise als Werbungskosten ansetzen.
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