
Was genau ist eine Rufnummernmitnahme?
Kurz und knapp: Die Rufnummernmitnahme ist die Möglichkeit, deine bisherige Handynummer beim Wechsel des Anbieters oder Netzes zu behalten – also „mitzunehmen“.In Deutschland ist die Mitnahme in Paragraph 46 des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgeschrieben. Dieser Absatz regelt das Recht, dass technisch bei der Rufnummernmitnahme die Rufnummer vom alten Anschluss abgekoppelt und auf den Anschluss des neuen Anbieters eingetragen wird. Dieser Vorgang heißt Portierung und ist seit dem neuen TKG immer kostenlos. Die Rufnummernmitnahme in Mobilfunknetzen wird auch als Mobile Number Portability bezeichnet, kurz MNP. Für dich bedeutet das: Du behältst auch künftig die komplette Rufnummer inklusive Vorwahl.Voraussetzungen für die Rufnummernmitnahme - das musst du beachten
Damit die Mitnahme deiner Rufnummer problemlos durchgeführt werden kann, müssen vor dem Tarifwechsel zwei grundlegende Kriterien erfüllt sein:- Du wechselst entweder den Mobilfunkanbieter oder das Netz.
- Dein neuer Tarif ist kein reiner Datentarif.
Zeitpunkt der Portierung
Da du bei einem Prepaid-Tarif an keine Laufzeit gebunden bist, erfolgt die Rufnummernportierung in der Regel sofort. Bei einem Laufzeitvertrag hingegen kannst du überlegen, ob du die Rufnummer noch vor Ende deines aktuellen Vertrags oder erst zum Ende des Vertrags mitnehmen möchtest.- Veranlasse bei deinem aktuellen Anbieter im Vorfeld eine Freigabe der Nummer zur vorzeitigen Portierung – auch „Opt-In“ genannt.
- Beauftrage die Portierung bei deinem neuen Mobilfunkanbieter – entweder direkt im Bestellvorgang oder danach.
- Kündige deinen aktuellen Handyvertrag fristgerecht – in der Regel einen Monat vor Ende der Mindestvertragslaufzeit. Dabei erhältst du von deinem Anbieter eine Kündigungsbestätigung. Bewahre diese gut auf, da sie im Zuge der Rufnummernmitnahme eventuell angefordert werden kann.
- Beauftrage die Rufnummernportierung – entweder gleich im Sparhandy-Bestellvorgang oder danach, direkt bei deinem neuen Mobilfunkanbieter.
Rufnummernmitnahme beauftragen: Vor oder nach dem Bestellvorgang
Abhängig vom Mobilfunkanbieter, ist die Mitnahme der Rufnummer direkt im Sparhandy-Bestellvorgang oder erst nach der Sparhandy-Bestellung und Vertragsaktivierung im persönlichen Kundenkonto deines neuen Mobilfunkanbieters möglich. Hier geben wir dir einen Überblick über die Möglichkeiten je nach Anbieter:Anbieter | im Sparhandy-Bestellvorgang | Nach dem Sparhandy-Bestellvorgang |
---|---|---|
Telekom | ✓ | |
HIGH mobile | ✓ | |
Congstar | ✓ | |
Vodafone | ✓ | |
o2 | ✓ | |
freenet | ✓ | |
otelo | ✓ |
- Suche dir den gewünschten Tarif in unserem Shop aus.
- Wähle unter dem Aspekt Rufnummernmitnahme „Ich möchte meine aktuelle Rufnummer zu dem neuen Provider mitnehmen.“
- Fülle die Eingabefelder aus und mache alle wichtigen Angaben zu deinem jetzigen Vertrag. Dazu zählen deine bisherige Handynummer, der aktuelle Anbieter, das Netz, die Vertragsart und der Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme.
- Schicke die Bestellung ab.
- Wähle den gewünschten Handytarif in unserem Shop aus und folge den Anweisungen, um den Bestellvorgang abzuschließen.
- Warte auf die Vertragsaktivierung bzw. die Zusendung der Vertragsunterlagen inklusive Login-Daten und SIM-Karte.
- Melde dich beim neuen Anbieter mit den Login-Daten in deinem persönlichen Kundenkonto an und rufe die Option „Rufnummernportierung“ auf.
- Fülle das Portierungsformular aus, um das Ganze zu beauftragen.
Bearbeitungszeit und Kosten bei der Portierung
So viel Zeit solltest du einplanen: Wenn du deine Rufnummer zu einem neuen Vertrag oder Anbieter mitnehmen möchtest, bedenke, dass die Portierung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Durch die Rufnummernmitnahme kann sich der Zeitraum bis zur Vertragsgenehmigung durch den Mobilfunkanbieter um einige Tage verzögern – das solltest du einplanen.In der Regel dauert die Portierung der Rufnummer ab dem Tag der Beauftragung ein bis zwei Wochen. Unter Umständen ist das Ganze aber auch schon nach einigen Tagen erledigt! Doch grundsätzlich gilt: Am besten beauftragst du die Rufnummernmitnahme mit genügend Vorlauf, damit alles reibungslos klappt.Dank des neuen Telekommunikationsgesetzes EECC, das am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, fallen bei Rufnummernmitnahmen nunmehr keine Kosten an.Weitere spannende Artikel für dich

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